Die Krebsregister-Meldung wird jetzt besser honoriert – und d-uo geht mit
Prof. Dr. med. Christian Doehn, Dr. med. Robert Schönfelder, Dr. med. Rolf Eichenauer, Dr. med. Jörg Klier, Prof. Dr. med. Frank König, Dr. med. Jörg Schröder, Elke Hempel und PD Dr. med. Manfred JohannsenSeit 2015 müssen Krebserkrankungen in Deutschland unter Verwendung des einheitlichen Onkologischen Basisdatensatzes nach den Vorgaben der Landeskrebsregistergesetze gemeldet werden (1). Grundlage war das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz aus dem Jahr 2013 (2). Für die Meldung der Krebserkrankung ist eine Honorierung vorgesehen, die sich nach dem Meldeanlass richtet. Die Honorierung wird dabei zu 90% von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Die Auszahlung des Honorars unterliegt nicht selten erheblichen (!) Verzögerungen, weil zuvor eine Datenprüfung seitens der GKV vorgenommen wird. Inhalt und Zeitdauer dieser Datenprüfung sind intransparent.