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Gesundheitspolitik

Cannabis zu Genusszwecken: Privatrezepte aus Internet ermöglichen Zugang

Die Stellungnahmen der von den Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen geben Einblicke in Gebrauch und Auswüchse der psychoaktiven Pflanze als Medikament. Seit April 2024 fällt Medizinal-Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Nun soll es per Gesetz strenger reguliert werden.

Die Gewerkschaft der Polizei skizziert, was falsch gelaufen sei: „In Verbindung mit der erleichterten Online-Bestellpraxis wurde ein unvorhergesehener Effekt der Teillegalisierung sichtbar“, so die GdP. Immer mehr Menschen, die Cannabis zu Genusszwecken konsumieren, nutzen Privatrezepte aus dem Internet, um sich den Zugang auf scheinbar legalem Weg zu verschaffen." Immer mehr Plattformen würden gleich das Rezept mitorganisieren. Wenige Klicks, ein kurzer Online-Fragebogen - und Cannabis sei bestellt.

Warum Regeln verschärft werden sollen

Bereits der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) hatte in einem Interview von explodierenden Verschreibungszahlen und „Dealern im weißen Kittel“ gesprochen. Die Importe nahmen laut Regierung im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 400% zu: auf 80 Tonnen Medizinal-Cannabis. Künftig soll es nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben und nach Apotheker:innen-Beratung abgegeben werden dürfen. Per Versand soll es die Substanz gar nicht mehr geben.

Die Gewerkschaft der Polizei findet das nötig, ebenso die Bundesärztekammer. Den Ärztevertreter:innen geht der Entwurf sogar nicht weit genug: Im Gegensatz zu Arzneimitteln mit dem Cannabiswirkstoff hätten Cannabisblüten „hohes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial“ und sollten gar nicht mehr verordnet werden dürfen.

Große Rolle des Schwarzmarkts

Ganz anders der Branchenverband Cannabiswirtschaft. Er fürchtet „eine massive Verschlechterung“ des Zuganges für Patient:innen. Stark gestiegene Einfuhrmengen räumt er zwar ein. Außer Acht gelassen würden unter anderem aber „wissenschaftliche Verwendungen und notwendige Vernichtungen“ sowie Nachholeffekte. Folge des Gesetzes wäre laut Verband „ein erneutes Ausweichen auf den Schwarzmarkt“.

Der spielt trotz Teillegalisierung wohl schon für viele Freizeitkonsument:innen eine Hauptrolle. Der Zugang zu legalem Cannabis sei für sie „sehr hochschwellig“, wie aus der Darstellung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen hervorgeht.

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Patient:innen finden Verschärfung unnötig

Patientenvertreter:innen warnen vor den Regierungsplänen. „Wir alle führen dank Cannabis-Medizin ein besseres Leben“, so das CannabisSelbsthilfeNetzwerk (CSN). Ein Arzt-Gespräch oder persönliche Beratung seien in der Regel nach Jahren mit so einer Therapie nicht notwendig. Der Deutsche Hanfverband warnt, viele Hausärzt:innen und Apotheker:innen seien angesichts von hunderten Cannabissorten auch überfordert.

Cannabis als Medizin kann laut Ärztekammer bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei AIDS.

Nicht berauscht im Dienst und auf der Straße

Auch der Straßenverkehr rückt in den Blick. „Jede Cannabis-Fahrt ohne ärztliche Kontrolle ist ein rollendes Pulverfass auf unseren Straßen“, warnt der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, Manfred Wirsch. Das Gesetz solle ohne Abstriche kommen.

Auf den Umstand, dass auch Polizeibeschäftigte Medizinal-Cannabis „zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit benötigen“ können, weist ferner die Gewerkschaft der Polizei hin. Hier sei eine Nulltoleranz-Strategie angebracht: „Der Dienst kann - um nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch die eigenen Kolleg:innen zu schützen - nicht berauscht abgeleistet werden.“

Quelle:

dpa