Hartmannbund: Keine Sozialversicherungspflicht für den Bereitschaftsdienst
Vor dem Hintergrund der Anhörung zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sowie einer für den 24. Oktober anhängigen Verhandlung des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel zur Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst appelliert der Hartmannbund an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, seine Verweigerungshaltung gegenüber einer gesetzlich manifestierten Freistellung von der entsprechenden Versicherungspflicht aufzugeben. „Das anstehende Gesetzgebungsverfahren wäre – wie vom Bundesrat in diesem Zusammenhang gefordert – die ideale Plattform, um eine notwendige Klarstellung herbeizuführen. Das würde mit Blick auf eine möglicherweise anderslautende Entscheidung des BSG zwar keine aufschiebende Wirkung mehr haben, eine kurzfristige Korrektur aber anschließend erheblich beschleunigen“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.