Journal Onkologie
Gesundheitspolitik
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Ökonomische Folgen der Unterversorgung

Auch aus ökonomischer Sicht sei diese Unterversorgung problematisch, sagt die Autorin der DIW-Studie, Louise Biddle. Ihr Argument: Werde die medizinische Versorgung in den ersten Jahren nach der Ankunft verzögert, „verschlechter das ihre Gesundheit und führt langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitssystem“. An der Befragung nahmen 2023 bundesweit 6.197 Geflüchtete teil, im darauffolgenden Jahr wurden laut DIW 4.992 geflüchtete Menschen befragt.

Orientierung im Gesundheitssystem fällt schwer

Jeder dritte Teilnehmende der repräsentativen Befragung (33,1%) findet es den Angaben zufolge schwierig oder sehr schwierig herauszufinden, wo man bei gesundheitlichen Problemen im konkreten Fall professionelle Hilfe erhält. Die Geschwindigkeit, mit der Menschen in Deutschland die richtige medizinische Behandlung erhalten, variiert mit Blick auf die gesamte Bevölkerung stark je nach Versorgungsbereich. Bei Hausärzt:innen ist die Situation vergleichsweise gut. Bei Fachärzt:innen gestaltet sich die Situation deutlich schwieriger. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin beträgt inzwischen 42 Tage - 2019 waren es noch 33 Tage.

Lange Wartezeiten und weite Wege

Von den Geflüchteten aus der Ukraine berichteten laut Studie rund 40 Prozent von langen Wartezeiten bei der Suche nach medizinischer Behandlung. Weite Wege sind demnach vor allem eine Hürde für nicht-ukrainische Geflüchtete, die nach 2021 eingereist sind. Von ihnen gaben 14 % an, Entfernungen verzögerten ihre Versorgung. Das trifft vor allem auf Geflüchtete zu, die in Gemeinschaftsunterkünften in ländlichen Regionen und schlechter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr leben.

Unterschiedliche Leistungsansprüche nach Herkunft

Für Asylsuchende gilt nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst das Asylbewerberleistungsgesetz. Gesundheitsleistungen beschränken sich bei ihnen auf die Behandlungen von akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbehandlungen und Impfungen. Weitere Behandlungen hängen vom Ermessen der Ärzt:innen und Sozialämter ab. Geflüchtete aus der Ukraine unterliegen derzeit nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten Sozialleistungen und haben Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung, die der von Menschen mit regulärem Aufenthalt entspricht. Das Kabinett hat zwar im November beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Allerdings steht eine Beratung über das Vorhaben im Bundestag noch aus.

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Quelle:

dpa