G-BA: Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine neue Vorsorgeuntersuchung für Kinder beschlossen. Für 9- bis 10-Jährige gibt es künftig auch ein ärztliches Früherkennungsangebot. Im Fokus sind dabei die Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten.
Vier Aspekte im Fokus der Vorsorge
Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue U-Untersuchung (U10) beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangenen Donnerstag beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten.
„Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt. Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, so Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, in einer Pressemitteilung des G-BA. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe. Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.
U10: Besonderheiten der neuen U-Untersuchung
Eine Besonderheit der U10 sei die ausführliche Anamnese, so van Treeck: „So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“ Außerdem neu ist der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität des Kindes.
Wann kommt die neue U-Untersuchung?
Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung: U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft. Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärzt:innen für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden.
GKV-Spitzenverband: Mehr Kinder könnten von Prävention profitieren
„Die neue zusätzliche Früherkennungsuntersuchung und die damit verbundene präventionsorientierte Beratung haben das Potenzial, mehr Kinder zu erreichen, die besonders von Präventionsangeboten profitieren könnten“, sagt Oliver Blatt, der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, „Die gesetzlichen Krankenkassen halten hierfür zahlreiche Präventionskursangebote zum Beispiel zur Bewegungsförderung oder Reduktion von Übergewicht vor, die von Kinderärztinnen und -ärzten mittels einer Präventionsempfehlung empfohlen werden können. Ihre volle Wirkung können diese Präventionsangebote aber nur entfalten, wenn die Kinder auch ein Umfeld haben, das sie dabei unterstützt, das in den Kursen Gelernte umzusetzen.“
BVKJ begrüßt Vorsorgeuntersuchung U10, aber kritisiert Budgetierung
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) begrüßt die Entscheidung des G-BA. Damit werde eine wichtige Lücke der kontinuierlichen Vorsorge von KIndern und Jugendlichen geschlossen, so der Verband in einer Pressemitteilung. „Seit vielen Jahren wird für 9- bis 10-jährige Kinder von Kinder- und Jugendärzt*innen eine Vorsorgeuntersuchung angeboten und zahlreiche Krankenkassen haben die Kosten dafür im Rahmen von Selektivverträgen übernommen“, so der BVKJ. Der Verband erhoffe sich, künftig mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu erreichen. Besonders für diese Kinder könne eine kontinuierliche Begleitung durch Kinder- und Jungendärzt:innen einen entscheidenden Unterschied machen.
Die aktuelle Gesundheitspolitik kritisiert der Verband in dem Zuge scharf: „Während mit der U10 die Prävention ausgebaut werden soll, sollen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wieder einer Budgetierung unterliegen.“ Wer Prävention stärken wolle, müsse auch die finanziellen Rahmenbedingungen dafür schaffen, sagt Dr. Anke Steuerer, Vizepräsidentin des BVKJ.
Quelle:dpa, G-BA, BVKJ