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Hartmannbund und Pflegerat legen gemeinsame Checkliste für Krankenpflegepraktikum vor
„Unser Fokus liegt auf den Inhalten des Krankenpflegepraktikums, die aus unserer Sicht bisher in der praktischen Umsetzung viel zu kurz kommen“, so Moritz Völker, Vorsitzender des Ausschusses „Medizinstudierende im Hartmannbund“. Die Fakultäten, so der Wunsch von Hartmannbund und Deutschem Pflegerat, sollten Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen die Checkliste als Empfehlung an die Hand geben. „Damit wollen wir unsere Unterstützung anbieten, aber auch darauf aufmerksam machen, dass der Stellenwert dieses wichtigen Praktikums in der ärztlichen Ausbildung erhöht und dessen Qualität gesichert werden muss“, so Völker und Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates.
Dass die Inhalte des Praktikums nicht klar geregelt sind, verrät ein Blick in die ärztliche Approbationsordnung: Hier werden lediglich Dauer und Zweck des Krankenpflegepraktikums sowie die auf das Pflegepraktikum anrechenbaren Tätigkeiten der Studierenden aufgeführt. Aus Sicht des Hartmannbundes und des Deutschen Pflegerates sollte das Krankenpflegepraktikum dem Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit von Pflegefachpersonen und des Stationsablaufes in einer Klinik dienen. Im Rahmen dieses Praktikums sollen die Medizinstudierenden die Gelegenheit bekommen, die Stationsabläufe abseits von ärztlicher Tätigkeit – aus einer anderen Perspektive – besser kennenzulernen. Die Studierenden erhalten Einblicke in die tägliche Arbeit der Pflege und deren Umgang mit den Patienten, lernen Stationen, Funktionsbereiche und Erkrankungen kennen und können den Pflegeprozess mitgestalten – so die Wunschvorstellung von Hartmannbund und Deutschem Pflegerat. Übergeordnetes Ziel sollte es sein, einen realistischen Einblick in den pflegerischen Arbeitsalltag zu bekommen, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit den Stellenwert und die Herausforderungen aller am Stationsablauf Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und zu würdigen sowie die Teamarbeit zu fördern. „Das kann nur gelingen, wenn bereits die Studierenden die unterschiedlichen Blickwinkel der an der Patientenversorgung Beteiligten besser kennenlernen“, sind sich Hartmannbund und Deutscher Pflegerat einig. Das Pflegepraktikum sei dafür ein grundlegendes Element, das langfristig das Miteinander der beiden Professionen prägt, aber zur Zeit durch einen Mangel an Struktur und verbindlichen Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung oft zu Unsicherheit und Frustration auf beiden Seiten führt.
„Wir möchten die Verantwortlichen dazu auffordern, die Inhalte des Krankenpflegepraktikums in der Approbationsordnung für Ärzte – im Sinne unserer Checkliste – klar zu regeln“, so Völker. Die Universitäten sollten das Praktikum besser strukturieren und die Aufgabenfelder besser definieren, um so dessen Attraktivität und Akzeptanz aufseiten der Medizinstudierenden dauerhaft zu erhöhen.
Dass die Inhalte des Praktikums nicht klar geregelt sind, verrät ein Blick in die ärztliche Approbationsordnung: Hier werden lediglich Dauer und Zweck des Krankenpflegepraktikums sowie die auf das Pflegepraktikum anrechenbaren Tätigkeiten der Studierenden aufgeführt. Aus Sicht des Hartmannbundes und des Deutschen Pflegerates sollte das Krankenpflegepraktikum dem Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit von Pflegefachpersonen und des Stationsablaufes in einer Klinik dienen. Im Rahmen dieses Praktikums sollen die Medizinstudierenden die Gelegenheit bekommen, die Stationsabläufe abseits von ärztlicher Tätigkeit – aus einer anderen Perspektive – besser kennenzulernen. Die Studierenden erhalten Einblicke in die tägliche Arbeit der Pflege und deren Umgang mit den Patienten, lernen Stationen, Funktionsbereiche und Erkrankungen kennen und können den Pflegeprozess mitgestalten – so die Wunschvorstellung von Hartmannbund und Deutschem Pflegerat. Übergeordnetes Ziel sollte es sein, einen realistischen Einblick in den pflegerischen Arbeitsalltag zu bekommen, um in der späteren ärztlichen Tätigkeit den Stellenwert und die Herausforderungen aller am Stationsablauf Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und zu würdigen sowie die Teamarbeit zu fördern. „Das kann nur gelingen, wenn bereits die Studierenden die unterschiedlichen Blickwinkel der an der Patientenversorgung Beteiligten besser kennenlernen“, sind sich Hartmannbund und Deutscher Pflegerat einig. Das Pflegepraktikum sei dafür ein grundlegendes Element, das langfristig das Miteinander der beiden Professionen prägt, aber zur Zeit durch einen Mangel an Struktur und verbindlichen Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung oft zu Unsicherheit und Frustration auf beiden Seiten führt.
„Wir möchten die Verantwortlichen dazu auffordern, die Inhalte des Krankenpflegepraktikums in der Approbationsordnung für Ärzte – im Sinne unserer Checkliste – klar zu regeln“, so Völker. Die Universitäten sollten das Praktikum besser strukturieren und die Aufgabenfelder besser definieren, um so dessen Attraktivität und Akzeptanz aufseiten der Medizinstudierenden dauerhaft zu erhöhen.
Quelle: Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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