Sie befinden sich hier: Home > Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik von JOURNALMED.DE
14. Juni 2017 Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig
Anzeige:
Hintergrund dieser Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt waren Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Denn die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nach dem sogenannten Risikostrukturausgleich steigen mit der Schwere der Erkrankungen ihrer Versicherten. Daher haben die Kassen ein Interesse daran, dass Ärzte die Diagnosecodes entsprechend aufschreiben. Viele Kassen hatten deshalb eigens dafür Verträge geschlossen.
Die Politik hatte diese Form des Wettbewerbs unterbunden und Geldzahlungen für das Dokumentieren und nachträgliches Ändern von Diagnosen untersagt. Daraufhin habe sich die Behörde einen Überblick über die bestehenden sogenannten Betreuungsstrukturverträge bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft und dabei bislang von 54 solcher Verträge erfahren, berichtete die Zeitung.
Der Vorwurf der Mauscheleien bei der Dokumentation zielte auch auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Diese sind allerdings nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.
Die Politik hatte diese Form des Wettbewerbs unterbunden und Geldzahlungen für das Dokumentieren und nachträgliches Ändern von Diagnosen untersagt. Daraufhin habe sich die Behörde einen Überblick über die bestehenden sogenannten Betreuungsstrukturverträge bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft und dabei bislang von 54 solcher Verträge erfahren, berichtete die Zeitung.
Der Vorwurf der Mauscheleien bei der Dokumentation zielte auch auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Diese sind allerdings nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.
Quelle: dpa
Das könnte Sie auch interessieren
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen rechtswidrig"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!