Zweitmeinung beim Kolorektalkarzinom – Welche Patient:innen profitieren?
Prof. Dr. med. Sebastian StintzingDas kolorektale Karzinom (CRC) ist mit jährlich etwa 54.770 Neuerkrankten pro Jahr und etwa 23.787 krebsbedingten Todesfällen im Jahr 2020 weiterhin eine der häufigsten Ursachen für ein krebsbedingtes Versterben in Deutschland (Abb. 1) [1]. Für onkologisch tätige Internist:innen ist das Kolonkarzinom damit eine Entität, die er oder sie häufig behandelt. Die interdisziplinäre Behandlung, gemeinsam mit den Kolleg:innen der Chirurgie, Strahlentherapie und interventionellen Radiologie, ist essenziell, um die individuell bestmögliche Behandlungsstrategie für die Patient:innen zu erreichen. Dies zeigt sich auch an den über 300 zertifizierten Darmkrebszentren in Deutschland. Laut OnkoZert Jahresbericht 2024 werden in Deutschland mit knapp 27.600 Patient:innen aber nur etwa die Hälfte innerhalb der zertifizierten Darmzentren behandelt [2]. Dabei ist seit langem klar, dass Patient:innen, die im Rahmen von interdisziplinären Tumorboards in Zentren behandelt werden, ein deutlich längeres Überleben aufweisen [3]. Konsequenterweise zeigt auch die Potenzialanalyse des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2023, dass allein durch die Vorstellung aller neudiagnostizierten Kolon- und Rektumkarzinome in von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierten Zentren pro Jahr etwa 7.000 Lebensjahre gerettet werden könnten (Abb. 1) [4]. Auch legt der Vergleich mit anderen europäischen Ländern dar, dass in Deutschland trotz vergleichbarer Inzidenz die Mortalität von Darmkrebs höher ist als in Ländern mit zentralisierteren Versorgungsstrukturen [1]. Dies unterstreicht das enorme Potenzial, welches durch die Vorstellung der Patient:innen im Rahmen von Zweitmeinungen gegeben ist. Gesetzlich versicherte Patient:innen haben in Deutschland das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V), behandelnde Ärzt:innen sind verpflichtet, eine Zweitmeinung zu unterstützen.
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