Journal Onkologie

Notfallmedizin

Die Aufnahme von BrECADD in die aktuelle Onkopedia-Leitlinie markiert einen bedeutenden Wandel in der Therapie des fortgeschrittenen Hodgkin Lymphoms. ADCETRIS® in BrECADD wird angewendet bei erwachsenen Patient:innen mit bislang unbehandeltem CD30+ HL im Stadium IIB mit Risikofaktoren, III oder IV.3 Die Kombination aus dem Antikörper-Wirkstoff-Konjugat ADCETRIS® mit Etoposid, Cyclophosphamid, Doxorubicin, Dacarbazin und Dexamethason (BrECADD) hatte sich bereits seit Dezember 2023 als der neue Therapiestandard für Patient:innen bis einschließlich 60 Jahre laut der Onkopedia-Leitlinie etabliert. BrECADD bietet sowohl hinsichtlich des progressionsfreien Überlebens (PFS), der therapieassoziierten Toxizität (TRMB) als auch der Lebensqualität4 signifikante Vorteile.1
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Gesundheitspolitik

Einheitliche Standards für Rettungsdienst geplant

Für den Rettungsdienst zur schnellen Hilfe bei Notfällen sollen nach Plänen der Ampel-Koalition bundesweit einheitliche Standards kommen. „Der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit darf nicht von der Postleitzahl abhängen“, sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen der Deutschen Presse-Agentur. Dafür solle künftig ein Qualitätsausschuss aus Ländern und Krankenkassen sicherstellen, „dass Menschen überall auf die gleiche hohe Versorgungsqualität, einheitliche Standards und kooperative Schnittstellen vertrauen können.“
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Gesundheitspolitik

Bundestag berät über Reform der Notfallversorgung

Medizinische Hilfe im Notfall soll in Deutschland besser organisiert werden. Der Bundestag hat mit den Beratungen über eine entsprechende Reform der Ampel-Koalition begonnen. Sie sieht angesichts oft überfüllter Notaufnahmen eine bessere Patientensteuerung vor, wie es aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt. Ziel ist es laut dem Gesetzentwurf, „für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen“.
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Gesundheitspolitik

DIVI und DGINA veröffentlichen Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung von Notaufnahmen

„Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie im Notfall schnell und gut versorgt werden“, kommentierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch den Kabinettsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung. Mit dem gleichen Ansinnen veröffentlichen heute die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) die deutschlandweit ersten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung von Notaufnahmen. „Wir sind überzeugt, dass unser Strukturpapier ein Meilenstein für die Weiterentwicklung der Klinischen Akut- und Notfallmedizin in Deutschland ist,“ betonen DGINA-Präsident Martin Pin, Chefarzt der Klinik für Notfall- und Akutmedizin am Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf, und DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg, im Schulterschluss.
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Gesundheitspolitik

Intensivzentren: G-BA greift wichtige DGIM-Impulse auf

Im Oktober 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) die Einrichtung von Zentren für Intensivmedizin beschlossen. Krankenhäuser mit nachgewiesener multiprofessioneller Expertise in der Versorgung von Intensivpatientinnen und -patienten sollen unter anderem umliegende Kliniken beratend unterstützen. Zum 5. Juli 2024 sind Neuregelungen des G-BA zu Organisation und Qualitätsstandards in Kraft getreten. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt eine von ihr angeregte Anpassung der bisherigen Vorgaben, die allen Fachärztinnen und Fachärzten mit entsprechender Qualifikation die Leitung der Intensivzentren möglich macht. Gleichzeitig bekräftigt die DGIM ihre Forderung an den G-BA, dass bei fachspezifischen Fragestellungen die Beratung zwingend durch Fachärztinnen und Fachärzte der jeweiligen Fachdisziplin erfolgen müsse.
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Gesundheitspolitik

DIVI nimmt Stellung zum Reformvorhaben der Notfallversorgung

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform der Notfallversorgung abgegeben. Der Gesetzentwurf vom 3. Juni 2024 (NotfallGesetz – NotfallG) ist aus Sicht der Fachgesellschaft, die mehr als 4.500 Mitglieder aus dem Bereich Intensiv- und Notfallmedizin vertritt, noch dringend optimierungsbedürftig.
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Gesundheitspolitik

DIVI kommentiert Eckpunktepapier der Notfallreform

Nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers zur Reform der Notfallversorgung in der vergangenen Woche vergibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) keine Bestnote für die Vorschläge von Gesundheitsminister Lauterbach. „Viele Punkte der Reform sind richtig, aber noch nicht zu Ende gedacht“, kommentiert DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher nach konstruktiv kritischem Review mit seinen Sektionen aus dem Bereich Notfallmedizin. „Uns fallen doch noch einige Aspekte ins Auge, bei denen großer Handlungsbedarf besteht!“, so der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. Die derzeitigen Pläne seien noch nicht der große Wurf, der die Notaufnahmen und den Rettungsdienst zukünftig substanziell entlasten könne. Der größte Kritikpunkt der DIVI: Die Reformpläne orientieren sich nicht ausreichend an den tatsächlich vorhandenen Ressourcen und Bedarfen, weil man diese schlichtweg nicht kennt!
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Gesundheitspolitik

Hartmannbund zur Reform der Notfallversorgung

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht in den Eckpunkten zur Notfallreform gute Ansätze zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Notfallversorgung, bezweifelt allerdings – vor allem mit Blick auf den Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen – nicht nur deren Umsetzungsmöglichkeiten, sondern bemängelt vor allem die fehlende Integration von Patientinnen und Patienten in das Konzept des Bundesgesundheitsministers.
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Gesundheitspolitik

Notfall-Reform: Kampf gegen überfüllte Notaufnahmen

Patient:innen mit akuten Beschwerden sollen künftig weit seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Ziel einer großangelegten Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll es sein, dass Hilfesuchende bereits am Telefon oder vor Ort im Krankenhaus verstärkt in eine nahe Praxis geschickt werden. Viel stärker als bisher sollen Versicherte auch direkt telemedizinisch betreut werden.
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Gesundheitspolitik

DIVI fordert Nachbessserung beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Die Pandemie hat Bevölkerung und Politik deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten aus Kliniken und Praxen für die Forschung ist – und dass diese Daten in Deutschland fast immer fehlen oder schwer zugänglich sind. „Dringend müssen die Behandlungs- und Gesundheitsdaten jedes Patienten auch in Deutschland anonymisiert und automatisiert zur Sicherstellung der optimalen Versorgung der Bevölkerung und für die Forschung erschlossen werden“, fordert daher der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Professor Felix Walcher.
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Gesundheitspolitik

DIVI entwickelt Kindernotfallkarte

Beim Kindernotfall muss es schnell gehen! Was wiegt der Säugling? Wie schwer ist das Grundschulkind? Wie muss entsprechend das Medikament dosiert werden? Wie viel ist zu viel? Wie viel zu wenig? Die exakte Berechnung der gewichtsadaptierten Medikamentenapplikation stellt den Rettungsdienst und alle Erstversorger vor eine der größten Herausforderungen. So kommt es nicht selten zu folgenschweren Dosierungsfehlern. Die DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin)-Sektion Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin hat deshalb jetzt die allgemeingültige DIVI-Kindernotfallkarte entwickelt und veröffentlicht. „Die DIVI-Kindernotfallkarte soll die Anwendung von Medikamenten beim Kindernotfall deutlich erleichtern”, wünschen sich die federführenden Sektionsmitglieder Dr. Bernd Landsleitner und Professor Florian Hoffmann. Sie betonen: „Je schneller die Karte in jedem Rettungswagen verfügbar ist, desto besser!“
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Gesundheitspolitik

DIVI: Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA aussetzen und überarbeiten

Nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung wendet sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach sowie alle Gesundheitsminister der Länder, um das Inkrafttreten in vorliegender Version zu verhindern. Die Ersteinschätzungs-Richtlinie bedürfe noch grundlegender Überarbeitung, heißt es in dem Brief, der per E-Mail und per Post an die 17 Adressaten verschickt wurde. „Im derzeitigen Reformprozess sehen wir die Synchronisation der politischen Beschlüsse als einzige Möglichkeit an, unser Gesundheitssystem zukunftsfähig, sinnvoll und praxisorientiert aufzustellen“, betont DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg. „So rufen wir G-BA und BMG auf, den eingeschlagenen Weg noch einmal gemeinsam zu überarbeiten und in den Kontext der umfassenden, sehr komplexen Krankenhausreform zu stellen!“
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Gesundheitspolitik

DIVI-Intensivregister: Täglicher Lagebericht zur Situation auf den Intensivstationen nicht mehr notwendig

Tagtäglich hat seit dem 26. März 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) um die Mittagszeit den Tagesreport mit den wichtigsten Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister veröffentlicht. Diese PDF-Datei fasste Zahlen zu neu aufgenommenen Patienten, belegten Betten durch COVID-19-Patienten sowie freien Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen in Deutschland zusammen. Referenziert wurde er in allen Medien und weiteren Lageberichten. Mit derzeit 85 COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen erfordert die Situation nun keine tägliche Berichterstattung mehr. So stellt das RKI am Donnerstag – nach 1.203 Tagen – den Tagesreport ein.
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Gesundheitspolitik

DGIIN: Bettensperrungen auf Intensivstationen vermeiden

Immer wieder kommt es zu Bettensperrungen auf Intensivstationen, weil nicht genügend Pflegepersonal vorhanden ist und Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden können, was den Personalmangel klar belegt. Aufgrund des demografischen Wandels wird der Bedarf an Intensivbetten zukünftig steigen. Gleichzeitig ist bereits heute der Fachkräftemangel im Bereich der Intensiv- und Notfallpflege spürbar.
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Gesundheitspolitik

Idee für Notaufnahme-Gebühr stößt auf breite Ablehnung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Idee von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen für eine Notaufnahme-Gebühr eine Absage erteilt. Es werde intensiv über die Neustrukturierung der Notfallversorgung diskutiert – über eine Gebühr jedoch nicht, weswegen der Vorschlag keine Aussicht auf Umsetzung habe, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. Gassen hatte sich dafür ausgesprochen, dass Patient:innen eine Gebühr entrichten sollten, wenn sie direkt in die Notaufnahme gehen, ohne vorher die Leitstelle anzurufen und ohne dass es nötig ist: „Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall“, sagte Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.   
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Gesundheitspolitik

Hausärzteverband kritisiert Reformvorschläge zur Notfallversorgung

Der Hausärzteverband hat die Reformvorschläge zur Notfallversorgung in Deutschland kritisiert. „Ein sehr großer Teil der Notfallversorgung findet in den Hausarztpraxen statt, gleichzeitig spielen diese in dem Gutachten de facto keine Rolle“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Pläne aus der Sicht der Krankenhäuser und nicht aus Sicht der Patientinnen und Patienten geschrieben worden seien.
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