Journal Onkologie

News | Beiträge ab Seite 169

Gesundheitspolitik

Ärztevertreter plädieren für Ende der Maskenpflicht in Praxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband fordern wie andere Branchenvertreter ein Ende der Corona-Maskenpflicht in Praxen. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
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Medizin

Präzise Unterscheidung von Hirntumoren mit Deep Learning und Radiomics

Die Unterscheidung von Primärtumoren und Metastasen kann bei Hirntumoren rasch und präzise mittels Radiomics und Deep Learning-Algorithmen erfolgen. Dies ist die Kernaussage einer Studie der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL Krems), die jetzt in Metabolites veröffentlicht wurde (1). Sie zeigt, dass Magnetresonanz-basierte radiologische Daten des O2-Stoffwechsels von Tumoren eine hervorragende Grundlage für die Unterscheidung mit Hilfe von neuronalen Netzwerken bieten. Diese Kombination von „oxygen metabolic radiomics“ mit Analysen durch spezielle Künstliche Intelligenz war dabei den Auswertungen durch menschliche Expert:innen in allen wesentlichen Kriterien deutlich überlegen. Dieses ist umso beeindruckender, als wesentliche Sauerstoffwerte zwischen den Tumorarten nicht maßgeblich voneinander abwichen – und neuronale Netzwerke auf deren Grundlage dennoch eindeutige Unterscheidungen vornehmen konnten.
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Medizin

TTFields der 2. Generation beim Pleuramesotheliom zugelassen

Das Pleuramesotheliom ist ein seltener Tumor mit sehr ungünstiger Prognose (1-3). Operative Entfernung der Tumormasse, medikamentöse Tumortherapie z.B. Chemotherapie und Immuntherapie gehören zu den Standardtherapien (3). TTFields – elektrische Felder, die die Tumorzellteilung verlangsamen und stoppen können (4-6) – hat 2020 eine CE-Zertifizierung für die Behandlung des Pleuramesothelioms erhalten (7). Vorgesehen ist TTFields zur Behandlung des inoperablen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Pleuramesothelioms, zusammen mit Pemetrexed und platinbasierter Chemotherapie (Cisplatin oder Carboplatin) bei Erwachsenen (7). 
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Medizin

Loncastuximab-Tesirin erhält EU-Zulassung für die Behandlung des r/r diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms

Am 21. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission eine bedingte Zulassung für Loncastuximab-Tesirin erteilt (1). Diese erstreckt sich auf die Behandlung des rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms (r/r DLBCL) und folgt auf eine positive Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im September (2).
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Medizin

Ribociclib: PFS-Vorteil bei aggressivem HR+/HER2- metastasiertem Brustkrebs

Im Rahmen der Studie RIGHT Choice wird Ribociclib in Kombination mit einem Aromatase-Inhibitor plus GnRH-Hemmer mit einer Kombinations-Chemotherapie in der Erstlinie bei prä- und perimenopausalen Patient:innen mit aggressiven Formen von HR+/HER2- metastasierten Brustkrebs, einschließlich Patient:innen mit viszeraler Krise, verglichen. Trotz der Einführung von CDK4/6-Inhibitoren in Kombination mit endokriner Therapie als Erstlinienbehandlung für HR+/HER2- metastasiertem Brustkrebs, ist die Kombinations-Chemotherapie nach wie vor häufig die bevorzugte Option für Patient:innen mit schnell fortschreitender Erkrankung und viszeraler Krise. Die Ergebnisse der Studie RIGHT Choice zeigten für den Ribociclib-Arm einen Vorteil im progressionsfreien Überleben (PFS) von fast einem Jahr (1). Die Daten untermauern die Überlegenheit von Ribociclib in Kombination mit einem Aromatase-Inhibitor plus GnRH-Hemmer in dieser schwer zu behandelnden Patient:innengruppe. RIGHT Choice ist die 1. randomisierte Studie, in der ein CDK4/6-Inhibitor plus endokrine Therapie mit einer Kombinations-Chemotherapie bei aggressivem HR+/HER2- Mammakarzinom verglichen wird.
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Medizin

Mika-App: Bewegung, Achtsamkeit und Ernährung bei Krebs

Sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien erkrankt statistisch gesehen fast jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens an Krebs. Während die Überlebenschancen bei frühzeitiger Erkennung weltweit gestiegen sind, hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie die Versorgung von Krebspatient:innen vor Herausforderungen gestellt. Wartelisten für die Behandlung von Tumorerkrankungen erreichten in Großbritannien im vergangenen Jahr Rekordwerte.
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Gesundheitspolitik

Ärzteverbände sehen Qualität der Patientenversorgung in Gefahr

Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile könnten für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft in Deutschland insgesamt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit der privaten Krankenversicherung abrechnen, für die sie nicht ausreichend weitergebildet sind. Darf ein Gynäkologe künftig also auch Kreuzschmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leistenbruch behandeln? Medizinische Fachverbände warnen vor den Folgen der Urteile.
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Gesundheitspolitik

Forderung nach Ende der Maskenpflicht auch in Praxen und Kliniken

Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen – analog zum Nah- und Fernverkehr. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“. „Wir haben die Pandemie fast überstanden.“ Er nannte es „absolut richtig“, dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.
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Medizin

Krebspatient:innen sollen längstmöglich im häuslichen Umfeld leben können

Dank moderner medizinischer Entwicklungen leben Krebspatient:innen heute länger. Das Franziskus-Hospital Harderberg der Niels-Stensen-Kliniken nimmt als eines von 30 Zentren bundesweit an einem Versorgungsforschungsprojekt teil, in dem es darum geht, die Lebensqualität chronisch Krebskranker zu erhöhen und ihnen das Leben im häuslichen Umfeld – so lange es geht – zu ermöglichen. Dazu werden sie von sogenannten Onco-Coaches ambulant betreut.
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Gesundheitspolitik

BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichterinnen und -richter. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“ (Az. IX ZB 12/22)
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Medizin

Nuklearmedizin als Alternative zur Chemotherapie

Forschende des Universitätsklinikums Würzburg haben einen neuen Ansatz in der Diagnose und Therapie von Lymphom-Erkrankungen entwickelt. Dabei steuern die Wissenschaftler:innen Chemokinrezeptoren (CXCR4), die während entzündlicher Prozessen und der Metastasierung von Tumoren hochreguliert werden, gezielt an. Die einmalige Behandlung mit dem Radionuklid 90Y-CXCR4 konnte bei mehreren Patient:innen eine Komplettremission erzielen, heißt es.
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Hämatologie

NHL: Schrittweise Aufdosierung von Mosunetuzumab kann Zytokin-Freisetzungs-Syndromen vorbeugen

In der Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) mit dem bispezifischen monoklonalen Antikörper Mosunetuzumab zeigte sich anhand von Biomarkeranalysen der Vorteil einer schrittweisen Aufdosierung zur Vorbeugung eines Zytokin-Freisetzungs-Syndroms (CRS=cytokine release syndrom). Mosunetuzumab ist ein bispezifischer Anti-CD20/CD3-Antikörper, der T-Zellen veranlasst, sich gegen CD20-exprimierende B-Zellen zu richten. Die gezielte Abtötung von B-Zellen wird nur bei gleichzeitiger Bindung an CD20 auf B-Zellen und CD3 auf T-Zellen beobachtet.
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Medizin

Studie bestätigt Nutzen von Rivaroxaban zur Rezidivprophylaxe von VTE bei Krebspatient:innen

Neue Daten aus der klinischen Praxis von 2013 bis 2020 haben gezeigt, dass der orale Faktor-Xa-Inhibitor Rivaroxaban bei der Behandlung von krebsbedingten Thromboembolien (CAT) bei einer Gruppe von Patient:innen mit verschiedenen Krebsarten, die für die Verwendung direkter oraler Antikoagulanzien (DOAC) indiziert sind, eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit wie Apixaban aufweist. Thromboembolien sind die 2. häufigste Todesursache bei Krebspatient:innen, gleich nach der Krebserkrankung selbst. Die Daten wurden auf der 64. Jahrestagung und Ausstellung der American Society of Hematology (ASH) in New Orleans, Louisiana, vorgestellt.
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Medizin

VIALE-A-Studie: Langfristiger Überlebensvorteil mit Venetoclax-Azacitidin bei unfitten AML-Patient:innen

Nach Erreichen der Marke von 360 Überlebensereignissen, vorab definiert als 100% Gesamtüberleben (overall survival, OS), wurde im Rahmen der 64. Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) die Langzeit-Follow-up-Analyse der VIALE-A-Studie vorgestellt. Sie belegt, dass mit Venetoclax-Azacitidin  (VEN + AZA) behandelte Patient:innen auch nach rund 2 zusätzlichen Nachbeobachtungsjahren einen Überlebensvorteil haben (1). Die VIALE-A-Studie vergleicht die Kombination aus dem B-Zell-Lymphom-2(BCL-2)-Inhibitor Venetoclax und der hypomethylierenden Substanz (hypomethylating agent, HMA) Azacitidin (n = 286) mit Azacitidin und Placebo  (VEN + PBO) (n = 145) bei neu diagnostizierten Patient:innen mit akuter myeloischer Leukämie (AML). Eingeschlossen wurden Patient:innen, die aufgrund von Komorbiditäten oder ihres Alters (≥ 75 Jahre) nicht für eine intensive Chemotherapie infrage kamen (2).
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Gesundheitspolitik

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.
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