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Gesundheitspolitik
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Streit um mögliche Erweiterung der geplanten Zuckersteuer

Um eine mögliche Erweiterung der geplanten Zuckersteuer hatte die Regierung in dieser Woche gestritten. Basis war ein Papier aus dem Finanzministerium, das am Dienstag öffentlich geworden war. Darin wurde vorgeschlagen, dass neben Limonaden unter anderem auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer unterworfen werden sollten. Bereits am Mittwoch klärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber auf: Eine solche Ausweitung der Zuckersteuer komme nicht in Betracht. Das Papier stelle nur einen „Arbeitsstand“ dar.

Union und SPD hatten die Einführung einer Steuer auf gezuckerte Getränke wie Colas und Limonaden ab 2027 im Zuge des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verabredet. Hintergrund sind Empfehlungen einer vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission, die Reformvorschläge vorgelegt hatte.

Die Zuckersteuer in anderen Ländern

Deutschland ist bei der Zuckersteuer nicht gerade Vorreiter: Etwa die Hälfte der EU-Staaten besteuert den Zuckeranteil in Getränken bereits. Der Blick in andere Länder zeigt: Eine Steuer kann den Zuckeranteil in Getränken senken und die Gesundheit der Menschen verbessern. Das klappt mal besser, mal schlechter.

Großbritannien: Zucker in Softdrinks halbiert

In Großbritannien wird eine gestaffelte Zuckersteuer auf Getränke erhoben. Die „Soft Drinks Industry Levy“ ist seit 2018 in Kraft. Seit dem 1. April dieses Jahres liegt die Abgabe für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter bei 20,8 Pence (24,3 Cent) pro Liter. Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden. 

Viele Hersteller von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken haben seit der Ankündigung der Pläne ihre Rezepturen angepasst: Der Zuckergehalt in Softdrinks ist laut Regierungsangaben von 2015 bis 2024 insgesamt um 47 Prozent gesunken. Studien legen nahe, dass durch die Steuer Übergewicht seltener werden könnte, einen eindeutigen kausalen Zusammenhang belegen sie aber nicht. 

Eine Ausweitung der Zuckersteuer wird immer wieder diskutiert. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Steuer auch für milchbasierte Getränke gelten - etwa Milchshakes, Kaffeegetränke und Milchersatzgetränke.

Deutsche bei Zuckersteuer auf Getränke uneins

Die deutsche Bevölkerung ist sich in der Frage, ob es eine Zuckersteuer auf Getränke geben sollte, uneinig. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich 43 Prozent der Befragten für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke aus, 44 Prozent waren der Meinung, es sollte grundsätzlich keine zusätzliche Steuer auf Getränke geben.

Frankreich: Regierung erhöht Zuckersteuer noch einmal

Frankreich hat bereits 2012 eine Zuckersteuer, die „taxe soda“, eingeführt. Seitdem wurde die Abgabe mehrfach verändert, zuletzt im vergangenen Jahr. Mittlerweile gibt es drei Preisstufen: Auf Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden 4 Cent pro Liter fällig, bei 5 bis 8 Gramm sind es 21 Cent pro Liter und bei mehr als 8 Gramm 36 Cent. Auch Getränke mit synthetischen Süßstoffen werden je nach Süße besteuert.

Die Einnahmen kommen der Krankenversicherung für Beschäftigte in der Landwirtschaft zugute. Die Wirkung der Steuer hielt sich bislang allerdings in Grenzen. Getränkepreise stiegen um wenige Cent, der Zuckergehalt wurde zumeist nicht angepasst und der Konsum von Zucker ging nur marginal zurück, wie der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung 2023 in einem Bericht schrieb. Wie sich die jüngste Reform der Steuer mit nun deutlich höheren Abgaben auswirkt, ist noch unklar.

Portugal: Konsum süßer Getränke geht zurück

Nach einer 2020 im Fachmagazin Plos Medicine veröffentlichten Studie britischer und portugiesischer Wissenschaftler wurde nach der Einführung der Sondersteuer ein Rückgang der Nachfrage nach besonders zuckerhaltigen Getränken festgestellt. Der Absatz solcher Erfrischungsgetränke sei um 6,6 Millionen Liter pro Jahr, das entspricht 21%, zurückgegangen. Zudem hätten Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt, um in eine niedrigere Steuerklasse zu kommen. 

Die Einnahmen aus der Sondersteuer flossen zunächst in das staatliche Gesundheitssystem, insgesamt waren es seit 2017 mehr als 533 Millionen Euro. Inzwischen entschied die Regierung in Lissabon aber, die Mittel direkt im Staatshaushalt zu verbuchen.

Ungarn: „Chips-Steuer“ auf Softdrinks und Süßwaren

Das Land führte bereits 2011 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orban eine sogenannte „Chips-Steuer“ ein. Sie wird auf salzige Snacks, zuckerhaltige Süßwaren, zuckerhaltige Erfrischungsgetränke und weitere vorverpackte süße Produkte erhoben. Andere ungesunde Lebensmittel wie den fettreichen Bauernspeck und Schnaps hingegen ließ der rechtsgerichtete Regierungschef, der im April abgewählt wurde, sogar steuerlich fördern. 

Die Einnahmen aus der „Chips-Steuer“ fließen in den staatlichen Krankenversicherungsfonds. Die Lenkungswirkung der Abgabe blieb hingegen begrenzt. Eine Langzeitstudie für 2010 bis 2018 wies zwar zunächst Rückgänge beim Konsum der betroffenen Produkte nach. Später aber sei ihr Verbrauch wieder gestiegen, nachdem sich das verfügbare Einkommen der Bevölkerung erhöht hatte.

Welches Steuermodell kommt in Deutschland?

Wie eine deutsche Zuckersteuer aussehen soll, ist noch offen. Ausgangsbasis sind Vorschläge einer Expertenkommission des Gesundheitsressorts für eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, orientiert am britischen Modell. 

Steuerfrei bleiben könnten demnach Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Bei 5 bis unter 8 Gramm sollten 26 Cent Steuer je Liter Getränk fällig werden, bei 8 Gramm Zucker und mehr dann 32 Cent. Die Steuerhöhe sollte jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen werden sollten 100-Prozent-Fruchtsäfte und Getränke mit Süßstoffen. Um den Anreiz zum Umstellen zu Rezepturen mit weniger Zucker zu maximieren, sollte die Steuer beim Hersteller erhoben werden, der das Getränk in Verkehr bringt.

Welche Effekte könnte die Zuckersteuer haben?

Die Kommission empfiehlt eine Übergangszeit von etwa zwölf Monaten bis zum Inkrafttreten, damit Hersteller Rezepturen verändern können. 

Hereinkommen könnten in den ersten Jahren geschätzt 450 Millionen Euro jährlich, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen sollten. Zu erwarten seien positive Gesundheitseffekte besonders bei Kindern und Jugendlichen sowie bei sozial benachteiligten Gruppen, die im Schnitt mehr gezuckerte Getränke konsumierten und stärker auf Preis- und Angebotsänderungen reagierten. 

Modellrechnungen prognostizieren allein einen Rückgang um mehrere Tausend Fälle bei neuen Diabetes-Erkrankungen, heißt es im Kommissionsbericht. Das Einsparpotenzial bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werde mittel- und langfristig auf 20 Millionen bis 170 Millionen Euro im Jahr geschätzt.

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Quelle:

dpa