Ärzteverband reicht Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Regel ein
Unterstützt vom Ärzteverband Marburger Bund haben 14 Notfall- und Intensivmediziner Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes eingelegt. Wie der Marburger Bund am 13. Dezember mitteilte, richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Durch diese werden Medizinern demnach „Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen“.