Schnelle technische Umsetzung der Lieferengpass-Pauschale erwartet
Mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber im Juni auch eine neue Pauschale für das Lieferengpass-Management der Apotheken beschlossen. Für den Austausch eines nicht verfügbaren Medikamentes dürfen die Apotheken künftig 50 Cent plus Mehrwertsteuer abrechnen. Da das Gesetz bereits verkündet wurde, ist auch die neue Pauschale schon in Kraft.