Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

GKV-Spargesetz lässt Verlustanteil ab 2027 auf 60% springen

Grund dafür sind demnach für das kommende Jahr geplante Erlöskürzungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Den Berechnungen zufolge würde der Anteil der Kliniken, die Verlust machen, ab 2027 auf 60 Prozent springen. Zum Vergleich: Für 2026 rechnen die Institute damit, dass 22 Prozent der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften. Bis 2030 könnte dann ein Anstieg auf 68 Prozent verzeichnet werden.

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Personalkosten senken oder Standorte schließen

Um das zu verhindern, sollten Krankenhäuser demnach vor allem ihre Personalkosten senken - und zwar in allen Bereichen außer der Pflege bis 2030 um acht bis neun Prozent. „Wenn die Betriebskosten nicht ausreichend sinken, sind Standortschließungen in großem Maße unausweichlich", hieß es weiter.

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Quelle:

dpa