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Gesundheitspolitik

GKV-Spargesetz lässt Verlustanteil ab 2027 auf 60% springen

Grund dafür sind demnach für das kommende Jahr geplante Erlöskürzungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Den Berechnungen zufolge würde der Anteil der Kliniken, die Verlust machen, ab 2027 auf 60 Prozent springen. Zum Vergleich: Für 2026 rechnen die Institute damit, dass 22 Prozent der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften. Bis 2030 könnte dann ein Anstieg auf 68 Prozent verzeichnet werden.

Personalkosten senken oder Standorte schließen

Um das zu verhindern, sollten Krankenhäuser demnach vor allem ihre Personalkosten senken - und zwar in allen Bereichen außer der Pflege bis 2030 um acht bis neun Prozent. „Wenn die Betriebskosten nicht ausreichend sinken, sind Standortschließungen in großem Maße unausweichlich", hieß es weiter.

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Quelle:

dpa