Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Kommerzielle Anbieter nutzen Gesetzeslücken aus

Beier kritisiert, dass Anbieter solcher Krankschreibungen „aggressiv mit Online-Krankschreibungen für 20 bis 30 Euro“ warben und Gesetzeslücken ausnutzten. Seiner Ansicht nach dürfte es nicht sein, dass ein:e Ärzt:in Patient:innen per Video ohne jemals persönlichen Kontakt gehabt zu haben, krankschreiben kann. „Das ist bei der telefonischen Krankschreibung richtigerweise nicht möglich. Dieser Vorbehalt sollte künftig auch für Videosprechstunden gelten.“

Lauterbach kritisiert das Angebot kommerzieller Anbieter

Auch der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisiert das Angebot kommerzieller Anbieter für Online-Krankschreibungen. „Die Online-Krankschreibung sollte nur den Hausärzten oder behandelnden Fachärzten erlaubt sein“, sagte er der Zeitung. „Dass kommerzielle Anbieter, die keinen Bezug zum Patienten haben und nicht praktisch tätig sind, mit Online-Krankschreibungen werben, halte ich für problematisch. Hier gibt es in der Tat leider rechtliche Lücken, die das ermöglichen.“ Es handele sich jedoch um keine bedeutsame Größe. Er fordere entsprechend ein Verbot. 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Warken prüft Regeln für telefonische Krankschreibung

Jetzt lesen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt den hohen Krankenstand in Deutschland und die Möglichkeiten der telefonischen Krankschreibungen bemängelt. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die Regelung überprüfen zu wollen. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es zu Krankschreibungen ohne Arztbesuche: „Dietelefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).“

Quelle:

dpa