Prüfung: Honorarkürzung bei Psychotherapeuten rechtens
Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium generell rechtmäßig. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die „Rheinische Post“ berichtete. Gegen die von einem Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5% gibt es bundesweite Proteste.
Ministerium hat nur allgemeine Rechtsaufsicht
Der „Erweiterte Bundesausschuss“ hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt. Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14% erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3% für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeut:innen vertritt, kündigte gegen den Beschluss des Gremiums eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an.
Der „Erweiterte Bundesausschuss“ hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt. Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14% erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3% für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeut:innen vertritt, kündigte gegen den Beschluss des Gremiums eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an.
Das Ministerium bat bei dem Gremium demnach auch noch um zusätzliche Informationen. „Ziel der Nachfrage war die Nachvollziehbarkeit, ob für das angewandte Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind.“
Quelle:dpa