Gesundheitspolitik
Als Digitale Gesundheitsanwendungen zugelassene Gesundheits-Apps
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet oder direkt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat.
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