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Gesundheitspolitik

Zustimmung des Bundesrats steht noch aus

In der Rentenversicherung soll diese Schwelle von derzeit 8.050 Euro zum neuen Jahr auf 8.450 Euro angehoben werden. Hintergrund sind laut Ministerium Gesetzesregelungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Rechengrößen. Sie knüpfen nun an die Lohn- und Gehaltsentwicklung von 2024 an - und die durchschnittliche Lohnzuwachsrate lag demnach damals bei gut 5%. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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Keine Veränderung für die Mehrheit der Versicherten

Das Ministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.

Quelle:

dpa