Kassen warnen vor neuen Risiken für stabile Beiträge
Union und SPD haben ein Milliarden-Sparpaket geschnürt, damit die Krankenversicherung nicht noch teurer wird. Nun sollen aber mehrere Regelungen ergänzt werden - weicht das die Ausgabenbremse auf?
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die gesetzlichen Krankenkassen warnen vor neuen Finanzrisiken durch geplante Änderungen am bereits geltenden Sparpaket für stabile Beiträge im nächsten Jahr. „Die finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen lassen sich gegenwärtig kaum abschätzen, da belastbare Schätzungen zu einzelnen Regelungen nur eingeschränkt möglich sind“, heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands für eine Anhörung am vergangenen Mittwoch im Bundestag [1]. Das erforderliche Gegenfinanzierungsvolumen zum Vermeiden zusätzlicher Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte „allenfalls knapp erreicht werden“.
Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD planen einige Ergänzungen des Milliarden-Sparpakets, das die Kassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten soll, um Beitragserhöhungen zu verhindern.
Umgesetzt werden sollen unter anderem Zusagen an die Länder für eine Billigung des Spargesetzes im Sommer im Bundesrat. Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte den Ländern dafür 550 Millionen Euro zusätzlich für die Kliniken in Aussicht gestellt. Die Koalition plant nun außerdem Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr ins Paket schafften.
Reicht die Gegenfinanzierung?
Der neue Minister Carsten Linnemann (CDU) hatte schon deutlich gemacht, dass alles seriös gegenfinanziert werden müsse, um das Ziel stabiler Beiträge zu halten. Im Gesundheitsausschuss des Bundestags gibt es am Mittwoch eine Anhörung mit einer Reihe von Verbänden zu den jetzt geplanten Regelungen.
Der Kassen-Spitzenverband monierte, die geplanten Maßnahmen schafften „neue erhebliche Unsicherheiten“ bei betroffenen Akteuren und Versicherten. Es sei nicht nachvollziehbar, Sparbeiträge einzelner Bereiche wie besonders der Klinikversorgung und von Teilen der hausärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zurückzunehmen und daraus entstehende Belastungen einseitig auf andere Leistungserbringende und ein weiteres Mal auf die Kassen zu verlagern.
Quelle:dpa, Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 06.10.2026
Literatur:
- (1)
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 06.10.2026 zu den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung – Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, abrufbar hier.