Karlsruhe weist Beschwerde gegen künftigen Pandemievertrag zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten internationalen Pandemievertrag als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, so das höchste deutsche Gericht (2 BvR 1082/23). Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehr als 1.600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig.