Gutachten: Recht auf eine gesunde Umwelt als Menschenrecht verankern
Das Recht auf eine gesunde Umwelt sollte nach Ansicht eines unabhängigen Beratergremiums der Bundesregierung als Menschenrecht im Grundgesetz und anderen nationalen Verfassungen verankert werden. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hervor. „Wir sind auf dem besten Weg, die Voraussetzungen eines gesunden Lebens für Arten und Menschen weiter zu zerstören“, heißt es weiter. Die zivilisatorische Entwicklung habe die Artenvielfalt verringert, die Gesundheit der Ökosysteme beeinträchtigt und gefährde nun auch die Gesundheit der Menschen.