Ab sofort Mutterschutz nach Fehlgeburt möglich
Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat in der Nacht zum 1. Juni in Kraft.
Neuregelung der Mutterschutzleistungen
Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zur Neuregelung der Mutterschutzleistungen zugestimmt.
Bei Fehlgeburten gab es bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz
Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Im Falle von Fehlgeburten gab es diese Schutzfristenbislang nicht.
Ab sofort gilt eine gestaffelte Regelung: Verliert eine Frau ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche, hat sie Anspruch auf eine Pause von zwei Wochen. Bei einem Verlust ab der 17. Schwangerschaftswoche sind sechs Wochen Erholung im Gesetz verankert, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind acht Wochen Mutterschutz möglich. Wichtig dabei ist: Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und können im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auch auf eine Erholungsphase verzichten.
Prien nennt Neuerung „eine wichtige Errungenschaft“
Bundesfrauenministerin Karin Prien bezeichnete den neuen gestaffelten Mutterschutz als „eine wichtige Errungenschaft“. Sie erkenne an, in welcher schwierigen Lage sich Frauen befänden, die eine Fehlgeburt erleiden, sagte die CDU-Politikerin der dpa. „Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung.“
Schätzungen zufolge ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten - etwa 84.000 - erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist vorerst aber weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Quelle:dpa