JOURNAL ONKOLOGIE – Artikel
Seite 1/3
Moderne onkologische Rehabilitation im Wandel der Zeit
O. Rick, Klinik Reinhardshöhe GmbH, Bad Wildungen.
Gesetzliche Grundlage
Anschlussrehabilitation (AHB) ist heute Teil einer modernen Krebstherapie und schließt sich i.d.R. nahtlos an die akutmedizinische Therapieversorgung an oder wird als Zwischenintervention genutzt (1). Sie ist fester Bestandteil unseres Gesundheitsversorgungssystems und sowohl im Sozialgesetzbuch (SGB) V (§27) in Bezug auf die Krankenversicherungen als auch im SGB VI (§15 und §31) für die DRV sowie übergreifend im SGB IX (§6) festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Indikationen können auch krebskranke Ehepartner von Versicherten, Patienten im Rentenalter oder bei schon bestehender Erwerbsminderungsrente eine onkologische Rehabilitation zu Lasten der DRV erhalten (§31 SGB VI). Dies hat zum einen historische Gründe, sichert aber auch den hohen Qualitätsstandard für die Patienten, den die DRV an die Durchführung einer solchen Maßnahme anlegt. Dieser Qualitätsstandard für alle onkologischen Patienten wäre bei einem Wechsel der Kostenträgerschaft für bereits berentete Patienten oder krebskranke Angehörige von der DRV zu den Krankenkassen in der derzeitigen Form aus finanziellen Gründen nicht zu halten. In Deutschland haben rehabilitationsbedürftige Menschen somit den großen und einmaligen Vorteil, dass ihr Anspruch auf Rehabilitationsleistungen gesetzlich verankert ist. Die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein (1). Dieser Sachverhalt hat auch einen besonderen ethischen Aspekt und wird in der Bevölkerung als auch in der Ärzteschaft noch zu wenig registriert. Während in anderen Ländern, insbesondere in den angloamerikanischen Staaten, für Menschen nach schwerer Erkrankung und Therapie keine Rehabilitationsleistungen zu Lasten der Sozialversicherungsträger angeboten werden und sich die betroffenen Menschen weitgehend selbst helfen müssen, hat man es sich in Deutschland zur Aufgabe gemacht, sich um bedürftige Menschen mit ihren Langzeitfolgestörungen nach der Krebserkrankung und Tumortherapie besonders zu kümmern. Dabei stellt die onkologische Rehabilitation eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme im Rahmen der Langzeitbetreuung von Krebspatienten dar.
Inhalte der onkologischen Rehabilitation
Der therapeutische Ansatz von onkologischer Rehabilitation ergibt sich aus den Langzeitfolgen der Krebserkrankung und der Anti-Tumortherapie (Tab. 1). Er beinhaltet die Entwicklung von Bewältigungsstrategien, aber auch konkrete therapeutische Verfahren. Dafür sind psychische sowie physische Ressourcen des Patienten erforderlich, aber auch das soziale Umfeld des Betroffenen ist gefordert. Darüber hinaus spielen bei der individuellen Entwicklung solcher Bewältigungsprozesse und Therapien weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Insbesondere die Leistungsanforderungen im Berufs- und Alltagsleben, die Lebensumstände und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie die Angebote von sozialen Sicherungssystemen sind hier zu nennen. Mithilfe der Rehabilitation können die Aktivitäten des Patienten gesteigert werden, sodass es zu einer Partizipation bzw. Teilhabe am Sozial- und ggf. Erwerbsleben kommt (Abb. 1). Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine multimodale Therapie, die unter Einschluss verschiedenster Fachdisziplinen durchgeführt wird (2-5).
Anschlussrehabilitation (AHB) ist heute Teil einer modernen Krebstherapie und schließt sich i.d.R. nahtlos an die akutmedizinische Therapieversorgung an oder wird als Zwischenintervention genutzt (1). Sie ist fester Bestandteil unseres Gesundheitsversorgungssystems und sowohl im Sozialgesetzbuch (SGB) V (§27) in Bezug auf die Krankenversicherungen als auch im SGB VI (§15 und §31) für die DRV sowie übergreifend im SGB IX (§6) festgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen Indikationen können auch krebskranke Ehepartner von Versicherten, Patienten im Rentenalter oder bei schon bestehender Erwerbsminderungsrente eine onkologische Rehabilitation zu Lasten der DRV erhalten (§31 SGB VI). Dies hat zum einen historische Gründe, sichert aber auch den hohen Qualitätsstandard für die Patienten, den die DRV an die Durchführung einer solchen Maßnahme anlegt. Dieser Qualitätsstandard für alle onkologischen Patienten wäre bei einem Wechsel der Kostenträgerschaft für bereits berentete Patienten oder krebskranke Angehörige von der DRV zu den Krankenkassen in der derzeitigen Form aus finanziellen Gründen nicht zu halten. In Deutschland haben rehabilitationsbedürftige Menschen somit den großen und einmaligen Vorteil, dass ihr Anspruch auf Rehabilitationsleistungen gesetzlich verankert ist. Die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein (1). Dieser Sachverhalt hat auch einen besonderen ethischen Aspekt und wird in der Bevölkerung als auch in der Ärzteschaft noch zu wenig registriert. Während in anderen Ländern, insbesondere in den angloamerikanischen Staaten, für Menschen nach schwerer Erkrankung und Therapie keine Rehabilitationsleistungen zu Lasten der Sozialversicherungsträger angeboten werden und sich die betroffenen Menschen weitgehend selbst helfen müssen, hat man es sich in Deutschland zur Aufgabe gemacht, sich um bedürftige Menschen mit ihren Langzeitfolgestörungen nach der Krebserkrankung und Tumortherapie besonders zu kümmern. Dabei stellt die onkologische Rehabilitation eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme im Rahmen der Langzeitbetreuung von Krebspatienten dar.
Inhalte der onkologischen Rehabilitation
Der therapeutische Ansatz von onkologischer Rehabilitation ergibt sich aus den Langzeitfolgen der Krebserkrankung und der Anti-Tumortherapie (Tab. 1). Er beinhaltet die Entwicklung von Bewältigungsstrategien, aber auch konkrete therapeutische Verfahren. Dafür sind psychische sowie physische Ressourcen des Patienten erforderlich, aber auch das soziale Umfeld des Betroffenen ist gefordert. Darüber hinaus spielen bei der individuellen Entwicklung solcher Bewältigungsprozesse und Therapien weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Insbesondere die Leistungsanforderungen im Berufs- und Alltagsleben, die Lebensumstände und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie die Angebote von sozialen Sicherungssystemen sind hier zu nennen. Mithilfe der Rehabilitation können die Aktivitäten des Patienten gesteigert werden, sodass es zu einer Partizipation bzw. Teilhabe am Sozial- und ggf. Erwerbsleben kommt (Abb. 1). Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine multimodale Therapie, die unter Einschluss verschiedenster Fachdisziplinen durchgeführt wird (2-5).
1. Psychische Folgen |
- Angst und Depression |
- Schlafstörungen |
- Gesteigerte Selbstbeobachtung |
- Verlust des Selbstwertgefühls |
- Rezidiv-Angst |
- Fatigue |
- Kognitive Funktionseinschränkungen |
2. Soziale Folgen |
- Soziale Isolation und Vereinsamung |
- Beruflich/finanzielle Nachteile |
- Arbeitslosigkeit |
3. (Funktionelle) Einschränkungen durch Krankheit/Therapie |
- Bewegungsstörungen der Gelenke nach Operation oder Bestrahlung |
- Parästhesien |
- Kognitive Funktionseinschränkungen |
- Sexuelle Funktionsstörungen |
- Lymphödeme |
- Respiratorische Funktionsstörungen |
- Verminderung der körperlichen Fitness |
- Ernährungsstörungen |
- Störungen der Kontinenz/Stoma |
- Sprechstörungen |
4. Folgeerkrankungen |
- Osteoporose |
- Metabolisches Syndrom |
- Diabetes mellitus |
- Kardiovaskuläre Erkrankungen (KHK, Kardiomyopathie) |
- Sekundärtumoren |
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