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Medizin

Plattenepithelkarzinom der Haut: Am Arbeitsplatz oft unzureichender UV-Schutz

Plattenepithelkarzinom der Haut: Am Arbeitsplatz oft unzureichender UV-Schutz
© Markus Bormann Fotografie - stockadobe.com
In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut ist der häufigste Berufskrebs und ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht zum Beginn der Sommer-Saison Handlungs- und Aufklärungsbedarf.
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Neue Studie zeigt Lücken beim Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Eine jüngst veröffentlichte Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zeigt, dass Sonnenschutz am Arbeitsplatz häufig nicht ausreichend vorhanden ist. Beispielsweise gaben nur rund 38% der Befragten an, einen Sonnenschutz fürs Gesicht zu verwenden. Etwa die Hälfte erhielten von ihren Arbeitgebenden Schutzkleidung, rund ein Viertel ein Sonnenschutzmittel gestellt. DGAUM-Vorstand Prof. Hans Drexler war an der Studie der FAU beteiligt. Sein Fazit: „Viele Menschen, die im Freien arbeiten, schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung. Einfache Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz können das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, deutlich reduzieren“. Gefährdet seien jedoch nicht nur helle Hauttypen. Auch Menschen dunkleren Hauttyps müssten auf die Krebsgefahr hingewiesen werden, so Drexler.

Sonnenschutz bereits ab März notwendig

Die Monate März bis September zählen zu den UV-intensiven Monaten. Die DGAUM empfiehlt daher allen Menschen, die im Freien arbeiten, sich zu schützen, wann immer sie sich im Freien aufhalten – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Die besten Sonnenschutzmittel sind die Beschattung und die Bekleidung. Nur an Körperstellen, die nicht bekleidet werden können, sollten chemische Lichtschutzmittel, sprich Sonnencreme, eingesetzt werden.
 
 

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© Markus Bormann - stock.adobe.com

Sonnenschutz ist Pflicht für Arbeitgebende

Arbeitgebende sind grundsätzlich in der Pflicht für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Die DGAUM empfiehlt deshalb den Unternehmen, dort wo es möglich ist, für die Beschattung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Sofern es die Tätigkeit erlaubt, können die strahlungsintensiven Mittagsstunden gemieden und Arbeitszeiten in die Morgen- bzw. Abendstunden verlagert werden. Langärmelige Kleidung, eine breitrandige Kopfbedeckung sowie die Anwendung von geeigneten Sonnencremes am Arbeitsplatz bieten ebenfalls Schutz und reduzieren das Hautkrebsrisiko.

Bei mangelndem Sonnenschutz am Arbeitsplatz: betriebsärztlichen Rat einholen

DGAUM-Vorstand Prof. Drexler rät Unternehmen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu konsultieren, die eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchführen und Mitarbeitende beraten. Was viele nicht wissen: Beschäftigte können auf Wunsch eine betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Generell sollten insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten, ab einem Alter von 35 Jahren regelmäßig an einer Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung teilnehmen. Diese werden in Haus- oder Hautarztpraxen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)


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