JOURNAL ONKOLOGIE – Artikel
27. Januar 2020 Primärtherapie der CLL: Ibrutinib in aktueller DGHO-Leitlinie durchweg empfohlene Therapieoption
Dies bestätigte auch Prof. Dr. Stephan Stilgenbauer, Homburg, im Rahmen eines Symposiums auf dem DGHO-Kongress, in dem er die aktuellen Therapieempfehlungen für die Primär-therapie von Patienten mit CLL erörterte. Er betonte, dass zunächst die genetische Testung (auf TP53, IGHV, Deletionen) vor Einleitung einer Therapie obligat sei. Er fasste die positiven Studienergebnisse zusammen, welche die Vorteile durch Ibrutinib im Vergleich zu den bisher gängigen Chemo(immun-)therapien zeigen konnten und daher zu dessen Zulassung führten: So erklärte er, in der CLL12-Studie wurde durch Ibrutinib ein hoch signifikanter Vorteil im ereignisfreien Überleben (EFS) im Vergleich mit Placebo erreicht; in der ALLIANCE-Studie konnte das progressionsfreie Überleben (PFS) als primärer Endpunkt unter Ibrutinib gegenüber der Standard-Chemoimmuntherapie Bendamustin + Rituximab (BR) ebenfalls signifikant verlängert werden. Auch in der iLLUMINATE-Studie kam es unter der Kombination aus Ibrutinib + Obinutuzumab vs. Chlorambucil + Obinutuzumab zu einer signifikanten PFS-Verbesserung und in der ECOG1912-Studie war das PFS unter Ibrutinib + Rituximab vs. Fludarabin + Cyclophosphamid + Rituximab (FCR) ebenfalls signifikant verlängert.
Die Nebenwirkungsprofile von Ibrutinib stimmten in den einzelnen Studien im Wesentlichen überein. Schwere unerwünschte Nebenwirkungen, die unter Ibrutinib auftreten können, seien vor allem Infektionen, Neoplasien und kardiale Komplikationen. Im Allgemeinen gelte eine Therapie mit Ibrutinib als gut verträglich, wie Stilgenbauer weiter ausführte. Für ihn stelle eine Ibrutinib-Monotherapie – in Konkordanz mit der aktuellen DGHO-Leitlinie – bei der Primärtherapie der CLL daher die Behandlung der Wahl dar. Einzig für Patienten mit unmutiertem IGHV bliebe die Chemotherapie eventuell noch eine Option.
Die Nebenwirkungsprofile von Ibrutinib stimmten in den einzelnen Studien im Wesentlichen überein. Schwere unerwünschte Nebenwirkungen, die unter Ibrutinib auftreten können, seien vor allem Infektionen, Neoplasien und kardiale Komplikationen. Im Allgemeinen gelte eine Therapie mit Ibrutinib als gut verträglich, wie Stilgenbauer weiter ausführte. Für ihn stelle eine Ibrutinib-Monotherapie – in Konkordanz mit der aktuellen DGHO-Leitlinie – bei der Primärtherapie der CLL daher die Behandlung der Wahl dar. Einzig für Patienten mit unmutiertem IGHV bliebe die Chemotherapie eventuell noch eine Option.
(sk)
Quelle: Symposium „Primärtherapie der CLL 2019“, DGHO, 13.10.2019, Berlin; Veranstalter: Janssen
Literatur:
(1) Onkopedia-Leitlinie Chronische Lymphatische Leukämie (CLL), Stand April 2019, www.onkopedia.com
Das könnte Sie auch interessieren
Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:
"Primärtherapie der CLL: Ibrutinib in aktueller DGHO-Leitlinie durchweg empfohlene Therapieoption"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!