Sonntag, 5. Mai 2024
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JOURNAL ONKOLOGIE 04/2024
G-BA-Beschluss seit 15. März 2024 in Kraft

Arzneimittel-Richtlinie zum Biologika-Austausch: Therapiesicherheit hat Vorrang

Arzneimittel-Richtlinie zum Biologika-Austausch: Therapiesicherheit hat Vorrang
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Die neue Arzneimittel-Richtlinie verpflichtet Apotheken dazu, verordnete Biologika und Biosimilars zur parenteralen Anwendung durch ein preisgünstigeres Arzneimittel zu ersetzen (1). Um einen für Patient:innen potenziell nachteiligen Austausch zu vermeiden, kann jedoch auch in Zukunft von den bestehenden Möglichkeiten – u.a. von „Aut-idem ja oder nein“ – Gebrauch gemacht werden.

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