Donnerstag, 18. April 2024
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Umfrage-Ergebnis

04. April 2019 Der BGH hat geurteilt, dass Ärzte keinen Schadensersatz wegen künstlich verlängertem Leiden am Lebensende zahlen müssen (Az. VI ZR 13/18) – Ihre Meinung?

Richtiges Urteil; Ärzte müssen zwar für Behandlungsfehler einstehen, aber nicht dafür, dass menschliches Leben zum Ende hin schwierig sein kann.

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Das Thema sollte nicht von Juristen beurteilt, sondern zwischen Arzt, Patient und Angehörigen individuell und einfühlsam besprochen werden.

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Ich bin auf der Seite des Klägers: Wenn der Patient sich nur noch quält, kann Lebensverlängerung nicht mehr das ärztliche Behandlungsziel sein – und dann ist eine Schadensersatzforderung legitim.

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Ich habe mir dazu keine Meinung gebildet.

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