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Beim Erstantrag auf Schwerbehinderung ist für Krebspatientinnen und -patienten meist allein die Diagnose Krebs ausreichend, um einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zu bekommen. Damit gilt für sie automatisch ein besonderer Kündigungsschutz, in der Regel für 5 Jahre. Und dann? Wie geht es weiter? Unter welchen Voraussetzungen der besondere Kündigungsschutz erhalten werden kann, erläutert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums...