Bristol-Myers Squibb gibt bekannt, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) einen Antrag auf eine Zulassungserweiterung (Type-II-Variation) bestätigt hat. Die Überlebensdaten der Studie CheckMate -025, einer zulassungsrelevanten Phase-III-Studie, in deren Rahmen Nivolumab gegenüber Everolimus in dieser Patientenpopulation verglichen wurde, bilden die Basis für den Antrag.