Freitag, 29. März 2024
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Medizin

Vor der GOÄ-Reform kommt die Kommission

"Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert  werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche  Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung  aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt  werden, wird danach entschieden" (1). Dazu sagt Hildegard Fuchs, Autorin des bei rs media erschienenen Ratgebers "Die ärztliche Privatabrechnung – ausgefuchst":
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