Deutsche Gesellschaft für Urologie kritisiert G-BA-Entscheidung gegen PSA-Test als Kassenleistung
Rückschlag bei der Prostatakrebs-Früherkennung
24. Dezember 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden: Anders als von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) empfohlen, wird die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) nicht Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung, sondern bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung. Die DGU bedauert diese Entscheidung und kritisiert sie als großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes. In der jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen und mit der ärztlichen S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ sowie der entsprechenden Patientenleitlinie einen, dem jeweiligen Wissensstand angepassten, Leitfaden für die Früherkennung etabliert. In dem gesundheitspolitischen Bewertungsprozess der letzten zwei Jahre hat die DGU Verantwortung übernommen und ihre wissenschaftliche Position im Schulterschluss mit zahlreichen hochkarätigen Institutionen und nationalen wie internationalen Fachgesellschaften sowie dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS) nachdrücklich in die Entscheidungsgremien eingebracht.
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