Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seinen Beschluss zur Nutzenbewertung der oral verabreichten Therapieoption beim multiplen Myelom IMNOVID® (Pomalidomid) veröffentlicht. Die endgültige Entscheidung des G-BA bestätigt seine frühere Einschätzung und spricht Pomalidomid basierend auf dem von Celgene eingereichten Dossier einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber hoch dosiertem Dexamethason aus. Bei Dossiereinreichung hatte Celgene einen Zusatznutzen beansprucht, der nun durch den endgültigen Beschluss des G-BA bestätigt wurde. Dieser folgt nicht der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die im Januar 2016 veröffentlicht wurde. Die derzeitige Nutzenbewertung nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) wurde für das Orphan Drug IMNOVID® gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V in Gang gesetzt.
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"rrMM: G-BA bestätigt beträchtlichen Zusatznutzen für Pomalidomid"
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