Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Olaparib (Lynparza™) wurde erstmals im Rahmen der Nutzenbewertung eine Therapie zur Behandlung des Ovarialkarzinoms bewertet. Im Ergebnis sieht das Gremium für alle Patientinnen mit BRCA* mutiertem Platin-sensitivem Rezidiv einen Zusatznutzen, stuft diesen jedoch als „nicht quantifizierbar“ ein. Gleichzeitig ist die G-BA Bewertung bis zum 01.12.2018 befristet, so dass es in drei Jahren eine Neubewertung geben wird und der Zusatznutzen von Lynparza anhand der Phase-III-Studie erneut validiert und gestärkt werden kann. Die G-BA-Bewertung steht damit im Widerspruch zur Entscheidung der EMA*, die Lynparza aufgrund eines beträchtlichen Nutzens als Orphan Drug zugelassen hat. Auf den G-BA-Beschluss folgen jetzt die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband* und AstraZeneca, die Mitte 2016 abgeschlossen sein müssen.
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"Ovarialkarzinom: G-BA erkennt Zusatznutzen für Olaparib als innovative Therapieoption an, wenn auch als „nicht quantifizierbar“"
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