Donnerstag, 25. April 2024
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Medizin

nmCRPC: Praxisbesonderheit für Enzalutamid

nmCRPC: Praxisbesonderheit für Enzalutamid
© Sebastian Kaulitzki - stock.adobe.com
Nach einer Neubewertung des Zusatznutzens von Enzalutamid durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Indikation nicht metastasiertes kastrationsresistentes Hochrisiko-Prostatakarzinom (nmCRPC) im November 2020 (1) wurde mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesweit gültige Praxisbesonderheit für Enzalutamid für Patienten mit Hochrisiko-nmCRPC vereinbart (2). Dies spiegelt den hohen Stellenwert von Enzalutamid in der Therapie von Hochrisiko-nmCRPC Patienten wider.
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