Freitag, 29. März 2024
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Medizin

Neues Strahlenschutzgesetz: Maximale Sicherheit in der Nuklearmedizin

Von der Schilddrüse über Herz und Brust bis zur Prostata: In Deutschland finden in der Nuklearmedizin jährlich über 3 Millionen Untersuchungen und Therapien statt. Das neue Strahlenschutzgesetz, das zum Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, betont nochmals stärker, vor jeder Untersuchung oder Behandlung gewissenhaft zu entscheiden, ob die jeweilige Anwendung gerechtfertigt ist. Zudem ist jetzt auch rechtlich verankert, dass Patienten erst entlassen werden dürfen, wenn die Strahlendosis für Dritte nicht mehr als ein Millisievert beträgt. „Die Nuklearmedizin war schon immer streng überwacht, nun ist ein Höchstmaß an Sicherheit für Patienten und Angehörige garantiert“, erklärte Professor Dr. med. Detlef Moka, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN), auf einer Pressekonferenz in Berlin.
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