Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 4. Januar 2016 seine Empfehlungen im Rahmen des laufenden Nutzenbewertungsverfahrens für Pomalidomid (IMNOVID®) veröffentlicht. Während Celgene bei Einreichung in seinem Dossier einen erheblichen Zusatznutzen beansprucht hat, legt die Einschätzung durch das IQWiG nahe, dass ein Zusatznutzen für Pomalidomid aus methodischen Gründen als nicht belegt gilt. Das weicht von der ursprünglichen Bewertung zum Zeitpunkt der Zulassungserteilung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab. Damals wurde Pomalidomid ein beträchtlicher Zusatznutzen bescheinigt. Der endgültige Beschluss des G-BA wird im März erwartet.
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"IQWiG sieht keinen Zusatznutzen für Pomalidomid beim rrMM/Stellungnahme"
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