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Medizin

Gemeinsamer Bundesausschuss sieht Zusatznutzen für Carfilzomib in Kombinationsregimen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Februar 2018 den Beschluss zur Nutzenbewertung* von Carfilzomib (Kyprolis®) (1) nach § 35a SGB V veröffentlicht (2). Die Bewertung des Zusatznutzens für die Kombinationsregime KRd (Carfilzomib, Lenalidomid und Dexamethason) und Kd (Carfilzomib und Dexamethason) erfolgte auf Basis der Ergebnisse der beiden Zulassungsstudien ASPIRE und ENDEAVOR, die u.a. die finalen Analysen zum Gesamtüberleben enthalten.
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