Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Dabrafenib (Tafinlar®) in seiner Sitzung am 3. April 2014 keinen Zusatznutzen gegenüber Vemurafenib attestiert (1). Dabei machte der G-BA von seiner Möglichkeit Gebrauch, die zweckmäßige Vergleichstherapie im Zuge des Verfahrens zu ändern, wenn sich der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnis weiterentwickelt. Ursprünglich legte der G-BA die Chemotherapie Dacarbazin als zweckmäßige Vergleichstherapie fest. Nach dieser Vorgabe reichte GlaxoSmithKline (GSK) das Nutzendossier ein, das aus Sicht von GSK einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber Dacarbazin nachweist.
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"G-BA sieht keinen Zusatznutzen von Dabrafenib im Vergleich zu Vemurafenib - Dacarbazin als Vergleichstherapie im laufenden Verfahren geändert"
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