Cell Therapeutics, Inc. gab bekannt, dass in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach §35a SGB V für Pixuvri® (Pixantron) veröffentlicht hat. Pixuvri® ist als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit aggressiven B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen für Patienten, die nach zwei oder drei vorherigen Behandlungen ein Rezidiv haben oder bei denen die Behandlungen fehlgeschlagen sind. Der G-BA hat beschlossen, dass für Pixuvri® (Pixantron) ein Zusatznutzen gegenüber einer vom G-BA selbst festgelegten sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nicht belegt sei.
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattformen www.journalonko.de und www.journalmed.de nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten einloggen oder kostenlos registrieren.
"G-BA: kein Zusatznutzen gegenüber "zweckmäßiger Vergleichstherapie" für Pixantron beim Hodgkin-Lymphom"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!