Donnerstag, 28. März 2024
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Medizin

G-BA: kein Zusatznutzen gegenüber "zweckmäßiger Vergleichstherapie" für Pixantron beim Hodgkin-Lymphom

Cell Therapeutics, Inc. gab bekannt, dass in Deutschland der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach §35a SGB V für Pixuvri® (Pixantron) veröffentlicht hat. Pixuvri® ist als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit aggressiven B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen für Patienten, die nach zwei oder drei vorherigen Behandlungen ein Rezidiv haben oder bei denen die Behandlungen fehlgeschlagen sind. Der G-BA hat beschlossen, dass für Pixuvri® (Pixantron) ein Zusatznutzen gegenüber einer vom G-BA selbst festgelegten sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nicht belegt sei. 

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