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Medizin

G-BA bestätigt Zusatznutzen von Ipilimumab

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. August 2012 einen „Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen“ für Ipilimumab (YERVOY®), die erste zugelassene Substanz aus der innovativen immunonkologischen Pipeline von Bristol-Myers Squibb, beschlossen. Dieser Beschluss basiert auf dem statistisch signifikanten Überlebensvorteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Best Supportive Care) und wurde auf fünf Jahre befristet. Im Juli 2011 hatte Ipilimumab von der Europäischen Kommission die Zulassung für die Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen erhalten.

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