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Medizin

G-BA-Beschluss zu Palbociclib spiegelt Behandlungsrealität deutscher Brustkrebspatientinnen nicht wider

Heute veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Entscheidung zur frühen Nutzenbewertung von Palbociclib (Handelsname Ibrance®). Palbociclib ist seit November 2016 in der Europäischen Union zur Behandlung von Hormonrezeptor-positivem (HR+), humanem-epidermalen-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2-negativem (HER-) lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Brustkrebs* zugelassen (1). Der G-BA beurteilt den Zusatznutzen von Palbociclib nach Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) aufgrund der von ihm zur Bewertung herangezogenen Studienergebnisse als nicht belegt. Pfizer kann diese Einschätzung nicht nachvollziehen und ist enttäuscht, dass der klinisch relevante und innovative Therapiefortschritt im Rahmen des AMNOG nicht abgebildet wird.
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