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Medizin

Fertilitätserhaltende Maßnahmen nach keimzellschädigender Therapie wird Kassenleistung

Am 1. Mai 2019 tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Mit dem Gesetz wurde u.a. eine wichtige Änderung im Sozialgesetzbuch V beschlossen. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für fertilitätserhaltende Maßnahmen wie Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen bei Patientinnen und Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen. Die neue Regelung betrifft jährlich ca. 10.500 Mädchen und Frauen mit Krebsdiagnose bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 20.400 krebserkrankte Jungen und Männer bis zum 50. Lebensjahr.
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