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Medizin
11. Februar 2021 DKG begrüßt höhere Priorisierung von Krebsbetroffenen
Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt im Übrigen auch für Krebsbetroffene bis zu 5 Jahre nach Erkrankung und für bis zu maximal 2 ihrer Angehörigen. Selbst wenn die Krebserkrankung länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich.
Voraussetzung: Attest
Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. „Wir raten dringend dazu, dass das Attest oder die Bescheinigung auf der Grundlage einer Beratung mit dem behandlungsführenden Onkologen oder Arzt erstellt wird“, sagt Thomas Seufferlein. Denn nicht immer ist während einer laufenden Krebsbehandlung eine Impfung indiziert; in manchen Fällen nimmt der Impfschutz auch durch eine onkologische Therapiemaßnahme ab und muss danach aufgefrischt werden. „Krebsbetroffene, die Fragen zur Impfung haben oder sich nicht sicher sind, sollten sich daher immer mit dem Arzt in Verbindung setzen, der ihre onkologische Behandlung führt und ihren Krankheitsverlauf am besten kennt. Das gilt auch für die über 80-jährigen Krebsbetroffenen, die aufgrund ihres Alters ohnehin Anspruch auf eine rasche Impfung haben“, so Seufferlein.
Optimaler Schutz für Nicht-Geimpfte
Zu einer angemessenen Impfstrategie für Krebspatienten gehöre außerdem ein optimaler Schutz für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Nicht nur in stationären, sondern auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen und Praxen müsse darauf geachtet werden, dass das Personal, das regelmäßig mit Krebsbetroffenen umgehe, selbst geimpft oder zumindest häufig getestet wird.
Inzidenz und Impfsituation
Derzeit erkranken jährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen leben mit einer Krebserkrankung in Deutschland. Für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in Deutschland aktuell 3 Impfstoffe zugelassen. Ca. 2,3 Millionen Menschen haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Erstimpfung erhalten und mehr als 1 Million Menschen bereits die Zweitimpfung. Derzeit werden bevorzugt Menschen im Alter von über 80 Jahren gegen COVID-19 geimpft, sowie Personen, die in Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege tätig sind, aufgrund ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 aufweisen oder regelmäßig Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus medizinisch oder pflegerisch versorgen.
Voraussetzung: Attest
Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. „Wir raten dringend dazu, dass das Attest oder die Bescheinigung auf der Grundlage einer Beratung mit dem behandlungsführenden Onkologen oder Arzt erstellt wird“, sagt Thomas Seufferlein. Denn nicht immer ist während einer laufenden Krebsbehandlung eine Impfung indiziert; in manchen Fällen nimmt der Impfschutz auch durch eine onkologische Therapiemaßnahme ab und muss danach aufgefrischt werden. „Krebsbetroffene, die Fragen zur Impfung haben oder sich nicht sicher sind, sollten sich daher immer mit dem Arzt in Verbindung setzen, der ihre onkologische Behandlung führt und ihren Krankheitsverlauf am besten kennt. Das gilt auch für die über 80-jährigen Krebsbetroffenen, die aufgrund ihres Alters ohnehin Anspruch auf eine rasche Impfung haben“, so Seufferlein.
Optimaler Schutz für Nicht-Geimpfte
Zu einer angemessenen Impfstrategie für Krebspatienten gehöre außerdem ein optimaler Schutz für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Nicht nur in stationären, sondern auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen und Praxen müsse darauf geachtet werden, dass das Personal, das regelmäßig mit Krebsbetroffenen umgehe, selbst geimpft oder zumindest häufig getestet wird.
Inzidenz und Impfsituation
Derzeit erkranken jährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen leben mit einer Krebserkrankung in Deutschland. Für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in Deutschland aktuell 3 Impfstoffe zugelassen. Ca. 2,3 Millionen Menschen haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Erstimpfung erhalten und mehr als 1 Million Menschen bereits die Zweitimpfung. Derzeit werden bevorzugt Menschen im Alter von über 80 Jahren gegen COVID-19 geimpft, sowie Personen, die in Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege tätig sind, aufgrund ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 aufweisen oder regelmäßig Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus medizinisch oder pflegerisch versorgen.
Quelle: DKG
Literatur:
(1) Bundesgesundheitsministerium (2021). Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:
www.bundesregierung.de
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