Seit März dieses Jahres gibt es neue Rezeptformulare für die Verschreibung von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte). Auch wenn sich die Regelungen für das Ausfüllen nicht geändert haben, sollten Ärzte die Unterschiede kennen. Eine Übersicht über die Besonderheiten des neuen BtM-Rezeptes bietet die überarbeitete Broschüre "Informationen zur BtM-Verordnung 2013" des Schmerzspezialisten Mundipharma. Die Broschüre enthält notwendige Informationen für die korrekte Verschreibung von BtM-pflichtigen Opioiden. Auf 24 Seiten erfahren Ärzte aus Praxis und Klinik, wie sie die speziellen Formulare aufbewahren müssen, wie lange diese nach der Ausstellung der Verordnung gültig sind und wie diese im Vertretungsfall übertragen werden können.
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"Broschüre zur BtM-Verordnung für Ärzte neu aufgelegt"
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