Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin heute festgestellt: Der G-BA muss demnach auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse. „Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
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"BPI gewinnt Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht – G-BA muss transparenter werden"
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