Der Gesetzgeber plant mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erneut Änderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Die niedergelassenen Krebsspezialisten befürchten bei einer nochmaligen Änderung des § 116b SGB V ein ordnungspolitisches Chaos, wenn Krankenhäuser mit Alt-Genehmigung unter dauerhaften Bestandsschutz gestellt werden. Offenbar setzt die Politik in diesem sowohl für niedergelassene als auch für Krankenhausärzte geöffneten Bereich auf Konkurrenz statt auf Kooperation.
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"BNHO: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz schwächt neuen Versorgungssektor - Geplante Neuregelung zum § 116b bringt keinen Fortschritt"
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