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Medizin

Biosimilars: Gesundheitsexperten sehen Optimierungsbedarf

Biosimilars: Gesundheitsexperten sehen Optimierungsbedarf
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Am 16.08.2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft (1). Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung. Gleichzeitig sind jedoch auch Regelungen vorgesehen, die gesetzlichen Krankenkassen mehr Einsparungen ermöglichen sollen. Unter anderem wird festgelegt, den Preiswettbewerb von Biosimilars durch eine automatische Substitution auf Apothekenebene analog zu Generika ab August 2022 zu forcieren. Dazu soll der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kriterien für den Austausch von Biologika und Biosimilars auf Apothekenebene mit einer Vorlaufzeit von 3 Jahren definieren.
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