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Medizin
Ambulante Krebsberatung: Förderungserhöhung geplant
Die Krebsberatungsstellen der 16 Landeskrebsgesellschaften sind für Patienten ohne bürokratische Hürden erreichbare Anlaufstellen bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, wie etwa zur Existenzsicherung und zum Schwerbehindertenrecht. Diese Fragen können im gesamten Verlauf einer Krebserkrankung auftreten.
Rückwirkende Finanzierung
Mit einer im Januar vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur Regelfinanzierung von Krebsberatungsstellen nach § 65e des Fünften Sozialgesetzbuches wurde zunächst eine Teilfinanzierung von 40% der Kosten für eine psychologische Beratung vereinbart. Kosten für eine umfänglich psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, sind momentan nicht gedeckt. Laut dem aktuellen Entwurf zum GVWG sollen die Kassen rückwirkend zum Januar 2021 80% der Kosten für psychosoziale Beratungen finanzieren. 15% der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, 5% der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden.Nationaler Krebsplan
Die Sicherstellung der ambulanten psychoonkologischen Versorgung und damit auch eine gesicherte Finanzierung ist eines von insgesamt 13 Zielen des Nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der DKG, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren bereits 2008 initiiert hat. „Umso wichtiger ist es nun, die Finanzierung endlich auf sichere Beine zu stellen“, so Bruns.Quelle: DKG
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