Umsetzungsreifes Konzept für organisierte Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs liegt vor
19. April 2018
Mit der Einleitung des gesetzlichen Stellungnahmeverfahrens zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Beratungen zu einem weiteren organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm weitgehend abgeschlossen. Bereits im Dezember 2017 hatte der G-BA den für diese Programme zur Stellungnahme berechtigten Institutionen einen Beschlussentwurf zum organisierten Früherkennungsprogramm auf Darmkrebs, zusammen mit einer Neufassung einer Richtlinie für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme, zugeleitet. In dieser Richtlinie wird nach Abschluss der Beratungen auch das Screening auf Gebärmutterhalskrebs geregelt sein.
Die angeschriebenen Organisationen haben nun die Möglichkeit, auf Basis des Beschlussvorschlages dem G-BA ihre Stellungnahmen zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs zuzuleiten. Diese werden ausgewertet und in den abschließenden Beratungen berücksichtigt. Dieser Verfahrensschritt wird im Herbst abgeschlossen sein. Danach erfolgen die notwendigen Schritte um die Strukturen für die Evaluation der Programmqualität zu schaffen.
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