Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stufte den Zusatznutzen von Abirateronacetat in der Zweitlinientherapie des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms (mCRPC) in seinem Beschluss vom 4. Juli 2013 als beträchtlich ein (1). Abirateronacetat wurde in Kombination mit Prednison und Prednisolon für die Behandlung bei asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf der Erkrankung nach Versagen der Androgendeprivation am 18. Dezember 2012 europaweit zugelassen. Zulassung und G-BA-Bewertung stützen sich auf die Daten der COU-AA-302-Studie (2).
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"Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom: Antihormonelle Therapie in Zweitlinie mit beträchtlichem Zusatznutzen"
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